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   VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976   

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VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976 (https://dejure.org/2019,19261)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2019 - 3 ZB 17.976 (https://dejure.org/2019,19261)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2019 - 3 ZB 17.976 (https://dejure.org/2019,19261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBesG Art. 31 Abs. 2 Nr. 2
    Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Bemessung des Grundgehalts bei einem Arzt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Bemessung des Grundgehalts; Verneinung der Hauptberuflichkeit einer T...

  • rewis.io

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Bemessung des Grundgehalts bei einem Arzt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Bemessung des Grundgehalts; Verneinung der Hauptberuflichkeit einer Tätigkeit wegen des Fehlens einer Vergütung

  • rechtsportal.de

    Fiktive Vorverlegung des Zeitpunkts des Diensteintritts; Berücksichtigungsfähige Zeiten; Unentgeltliche Beschäftigung; Ausbildungszeiten; monatliches Grundgehalt; Beamtentätigkeit; hauptberuflichen Beschäftigungszeit; Altersdiskriminierung; Allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 31.01.2019 - 1 A 2305/16

    Professorale Erfahrungszeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
    Eine freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit ist keine hauptberufliche Tätigkeit, weil diese geeignet sein muss, den Lebensunterhalt zu bestreiten (vgl. HessVGH, B.v. 31.1.2019 - 1 A 2305/16 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 09.02.1979 - 6 P 26.78

    Beteiligung der Personalvertretung an der Beendigung eines faktischen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger, der seinen Beamtenstatus behalten wollte, gerade nicht daran interessiert war, ein faktisches (vgl. hierzu: BVerwG, B.v. 9.2.1979 - 6 P 26.78 - juris Rn. 17 f.) oder ein konkludentes Arbeitsverhältnis einzugehen, aus dem sich ein entsprechender Zahlungsanspruch ableiten ließe.
  • VG Ansbach, 24.03.2015 - AN 1 K 13.00476

    Die ermessensleitende Regelung in Ziff 31.2.8d BayVwVBes ist insoweit mit dem AGG

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
    Es bezieht sich hierbei auf sein Urteil vom 24. März 2015 (AN 1 K 13.00476), wonach die ermessensleitende Regelung in Nr. 31.2.8 Buchst d BayVwVBes zu Art. 31 Abs. 2 BayBesG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014; GVBl 2014, 190 - BayBesG 2014 -) vom 23. Mai 2014 insoweit nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar ist, als die ersten beiden Beschäftigungsjahre nur anerkannt werden können, wenn sie nach Vollendung des 29. Lebensjahrs liegen.
  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 14.01169

    Bei der Stufenfestlegung berücksichtigungsfähige Tätigkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
    Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 7. März 2017 (AN 1 K 14.01169 - juris) ab.
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten als förderliche hauptberufliche Tätigkeit

    Nach der Gesetzesbegründung zu Art. 31 Abs. 2 BayBesG (LT-Drs. 16/3200, S. 381 f.) ist Voraussetzung für eine hauptberufliche Tätigkeit, dass die Beschäftigung im fraglichen Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des oder der Betroffenen dargestellt hat, entgeltlich ausgeübt und mindestens in dem nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zur Zeit dieser Tätigkeit zulässigen Umfang abgeleistet wurde (vgl. BVerwG, U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 11.6.2019 - 3 ZB 17.976 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 5 K 20.279

    Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter während eines

    Nach der Gesetzesbegründung zu Art. 31 Abs. 2 BayBesG (LT-Dr. 16/3200, S. 381 f.) ist Voraussetzung für eine hauptberufliche Tätigkeit, dass die Beschäftigung im fraglichen Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen dargestellt hat, entgeltlich ausgeübt und mindestens in dem nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zur Zeit dieser Tätigkeit zulässigen Umfang abgeleistet wurde (vgl. BVerwG, U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 11.6.2019 - 3 ZB 17.976 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 5 K 18.689

    Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Beschäftigungszeiten als Betriebsleiter

    Bei der Regelung des Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG - die (gebundene) Vorschrift des Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayBesG greift bei Fachlaufbahnen mit einem fachlichen Schwerpunkt mit technischer Ausrichtung wie im vorliegenden Fall nicht - handelt es sich um eine Ermessensvorschrift, die eine Schärfung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften erfahren hat (so: BayVGH, B.v. 11.6.2019 - 3 ZB 17.976 - juris Rn. 14).
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